Handwerkliche Erfahrung trifft zertifizierte Brandschutz-Expertise:

Sven Kölsch
Als gelernter Zimmerer mit langjähriger Praxis im Holzskelett- und Fertighausbau bringt Sven Kölsch umfassendes Know-how direkt auf Ihre Baustelle. Als eingetragener Handwerksbetrieb im Brandschutz verbindet er präzise Ausführung mit der Kompetenz eines zertifizierten Brandschutzsachverständigen für baulichen Brandschutz – für Lösungen, die sicher sind und sauber umgesetzt werden.
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Zuverlässiger Partner
Ihre Sicherheit steht bei uns an erster Stelle – ebenso wie Ihre Zufriedenheit.
Wir arbeiten partnerschaftlich, beraten Sie kompetent und setzen Ihr Projekt kundenorientiert, fair und zuverlässig um.
Und das Beste:
Bei uns stehen bekommen Sie garantiert keine nassen Füße!

Schutzzielorientiert
Kompetenz. Sicherheit. Verantwortung.
Die Basis unserer Tätigkeit bildet § 14 der Musterbauordnung. Daraus leiten wir die Eckpfeiler unseres Handelns ab – mit dem klaren Ziel, die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit Ihres Bauwerks dauerhaft zu gewährleisten.
Unsere technischen Lösungsansätze sind durchdacht, praxisnah und auch bei anspruchsvollen Aufgabenstellungen wie im Altbestand oder im Holzbau zuverlässig umsetzbar. Dabei behalten wir stets mögliche Kostenoptimierungen im Blick, ohne Kompromisse bei Qualität und Sicherheit einzugehen.
Ein hoher Qualitätsanspruch beginnt für uns beim Menschen: Wir setzen auf qualifiziertes Fachpersonal und investieren kontinuierlich in Aus- und Weiterbildung, um aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen jederzeit gerecht zu werden.
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. (Quelle § 14 MBO)

